Erschließungsbeiträge

Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden.  


Beschreibung

Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Abwasserbeseitigung, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/ oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen. Wenn Sie mit einem Bauträger bauen beziehungsweise ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

Sie können dazu eine Anliegerbescheinigung, das heißt eine Erklärungen über öffentliche Lasten, beantragen.



Zuständigkeit

Für nähere Informationen zur Erschließung wenden Sie sich bitte an das Planungsamt der für das Baugebiet zuständigen Gemeinde.



Rechtsgrundlage

§§ 127 - 135 Baugesetzbuch (BauGB)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Hüttener Berge
Der Amtsvorsteher
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee

Tel.: (04356) 9949-0
Fax: (04356) 9949-7000
E-Mail: info@amt-huettener-berge.de
Web: www.amt-huettener-berge.de
 

Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge)

Herr Matthias Philipp Vcard herunterladen
Fachdienstleitung
FD II - Wirtschaft/Finanzen

Tel.: (04356) 9949-210
Fax: (04356) 9949-7210
E-Mail: philipp@amt-huettener-berge.de
Etage: EG | Zimmer: 04
 


Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel
Der Amtsvorsteher
Schulberg 6
24358 Ascheffel

Tel.: (04356) 9949-0
Fax: (04356) 9949-7000
E-Mail: info@amt-huettener-berge.de
Web: www.amt-huettener-berge.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein