Baustellen im Straßenverkehr: Baustellenanordnung
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Baustellen im Straßenverkehr: Baustellenanordnung
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (zum Beispiel Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes) müssen gesichert werden.
Beschreibung
Vor Beginn der Arbeiten muss der Unternehmer von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie die Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu regeln und zu leiten ist.
Voraussetzungen:
Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Straßenverkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.
Verfahrensablauf:
Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Im Anschluss daran ist bei der Verkehrsbehörde ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen. Die zuständige Behörde prüft den Antrag sowie die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (unter anderem Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden anschließend gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.
Zuständigkeit
An die Straßenverkehrsbehörden in den:
- Kreisen und kreisfreien Städten,
- Städten und Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern,
- amtsfreien Städte und Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern,
- Ämtern, wenn sich die Baustelle ausschließlich auf den eigenen Bezirk erstreckt
oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Fristen
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Beginn der Bauarbeiten zu stellen.
Umfangreiche Baumaßnahmen erfordern eine wesentlich längere Vorlaufzeit.
Kosten
Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro an. Genauere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag,
- Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell),
- gegebenenfalls Umleitungsplan.
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 44, 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 261.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt für Planfeststellung Verkehr
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Tel:
+49 431 383-0
|
Fax:
+49 431 383-2754
E-Mail:
poststelle-kiel[at]lbv-sh.landsh.de
Web:
schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/APV/apv_node.html
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Der Amtsdirektor
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24358 Ascheffel
Tel:
+49 4356 9949-0
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
info[at]amt-huettener-berge.de
Web:
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Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel)
FD III
Tel:
+49 4356 9949-322
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Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
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Etage:
KG
|
Zimmer:
04
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel)
Herr
Bauingenieur
Bernd
Saggau
FD III
Tel:
+49 4356 9949-321
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Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
saggau[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
KG
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Zimmer:
03
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
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Fax:
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E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rd.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Fachdienst - Verkehr
Tel:
+49 4331 202-287
|
Fax:
+49 4331 202-603
E-Mail:
strassenverkehrsbehoerde[at]kreis-rd.de
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Zimmer:
520