Bergbau: Abbau von Bodenschätzen-Erlaubnis
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Bergbau: Abbau von Bodenschätzen-Erlaubnis
Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, benötigt eine Erlaubnis, wer bergfreie Bodenschätze gewinnen will, benötigt eine Bewilligung oder eine Bergbauberechtigung (Bergwerkseigentum).
Beschreibung
Diese Berechtigungen können nur natürlichen und juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften erteilt oder verliehen werden.
Zuständigkeit
An das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld (zuständige Bergbehörde auch für Schleswig-Holstein).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist unter anderem Bergbehörde für Schleswig-Holstein, mit den Kernaufgaben der Verwaltungsverfahren und Bergaufsicht in den Bereichen:
- Rohstoffgewinnung,
- Rohstofftransport und
- Energierohstoffspeicherung.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Stilleweg 2
30655 Hannover
Tel:
+49 511 643-0
|
Fax:
+49 511 643-2304
E-Mail:
poststelle-hannover[at]lbeg.niedersachsen.de
Web:
www.lbeg.niedersachsen.de