Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)
Landesportal Schleswig-Holstein
Chemikalien: Bescheinigung über die Einhaltung der guten Laborpraxis (GLP)
Nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) sind nicht-klinische gesundheits- und umweltrelevante Sicherheitsprüfungen von Stoffen oder Zubereitungen, deren Ergebnisse eine Bewertung ihrer möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt in einem Zulassungs-, Erlaubnis-, Registrierungs-, Anmelde- oder Mitteilungsverfahren ermöglichen sollen, grundsätzlich unter Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis durchzuführen.
Beschreibung
Die Grundsätze der Guten Laborpraxis (GLP) geben genau definierte Standards für Organisation, Personal, Räumlichkeiten, Prüf- und Referenzsubstanzen, Arbeitsanweisungen, Ergebnisberichte und die Archivierung vor. Mit der GLP soll die internationale Anerkennung von Prüfergebnissen - und hierdurch auch eine Einschränkung der Anzahl von Tierversuchen - erreicht werden.
Zur Erlangung der GLP-Bescheinigung müssen Prüfeinrichtungen und -standorte nachweisen, dass sie die Anforderungen der GLP erfüllen. Die Bescheinigung über die Einhaltung der GLP-Grundsätze ist auf Antrag von der zuständigen Behörde zu erteilen, wenn die Prüfeinrichtung einschließlich der durchgeführten Prüfverfahren tatsächlich den GLP-Grundsätzen entspricht.
Zuständigkeit
An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).
Kosten
Es fällt eine Verwaltungsgebühr zwischen 150,00 Euro und 5.000,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- § 19 a ff. Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif), Tarifstelle 2.3.1 - VwGebV.
Weitere Informationen
Kontaktdaten aller in Schleswig-Holstein für den Chemikalienbereich zuständigen Behörden finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
verwandte Vorgänge
- Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten
- Genehmigungen für Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeignissen nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften
- Schornsteinfegerin / Schornsteinfeger
- Sonn- und Feiertage
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen zur Herstellung, Gewinnung und Aufbewahrung oder Vermehrung von Stoffen, Produkten oder Organismen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-8650
|
Fax:
+49 431 988-6161111
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 704-0
|
Fax:
+49 4347 704-02
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LLUR/llur_node.html