Ehrungen für Lebensretter
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Ehrungen für Lebensretter
Die Rettungsmedaille am Bande wird an Personen verliehen, die unter eigener Lebensgefahr Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben.
Beschreibung
Bestand für die Retterin oder den Retter geringe Lebensgefahr oder ist das Handeln ohne Erfolg geblieben, kann die Erinnerungsplakette für Rettung aus Gefahr verliehen oder eine öffentliche Belobigung ausgesprochen werden.
Wollen Sie die Ehrung für sich oder eine andere Person anregen, so liefern Sie bitte eine detaillierte Beschreibung der Rettungsart möglichst durch Bestätigung Dritter, gegebenenfalls durch Zeitungsberichte, untermauert. Bitte beachten Sie aber auch, dass Sie keinen rechtlichen Anspruch auf eine Medaille, Plakette oder Urkunde haben.
Zuständigkeit
An die Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.
Fristen
Fristen laut Gesetz über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
Auszeichnungen des Landes Schleswig-Holstein, Bekanntmachung des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei - vom 16. Oktober 2015
verwandte Vorgänge
- Entfernung von Nestern von Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen
- Explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoff): Erlaubnis zum Erwerb, Umgang oder zur Beförderung (für nicht gewerbliche Zwecke)
- Flurbereinigung, Bodenordnung: Förderung
- Gewässeraufsicht
- Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)
Ansprechpartner
Der Ministerpräsident - Staatskanzlei - Protokoll, Auswärtige Angelegenheiten, Orden und nationale Minderheiten
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-1915
E-Mail:
ehrungen[at]stk.landsh.de
Postanschrift:
24171 Kiel