Explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoff): Gewerbsmäßiger Umgang - Erlaubnis
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Explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoff): Gewerbsmäßiger Umgang - Erlaubnis
Wenn Ihre Geschäftstätigkeit den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erfordert, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
Beschreibung
In der Regel wird ein Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, Ihrer fachlichen Eignung und gegebenenfalls Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und bestimmter räumlicher Verhältnisse gefordert.
Zuständigkeit
An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord.
Kosten
Es gilt eine in Deutschland bundesweite Gebührenordnung. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Umfang der beantragten Sprengerlaubnis. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Fachkunde gemäß § 9 Sprengstoffgesetz (SprengG),
- Nachweis der Unbedenklichkeit.
Rechtsgrundlage
§ 7 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-8650
|
Fax:
+49 431 988-6161111
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord - Standort Kiel
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel:
+49 431-6407-0
|
Fax:
+49 431-6407-250
E-Mail:
poststelle-ki[at]arbeitsschutz.uk-nord.de
Web:
www.uk-nord.de/de/staatliche-arbeitsschutzbehoerde-bei-der-unfallkasse-nord.html