Gaststättenbetrieb: Vorläufige Gaststättenerlaubnis
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Gaststättenbetrieb: Vorläufige Gaststättenerlaubnis
Wer eine Gaststätte übernehmen möchte, dem kann - bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis - auf Antrag eine vorläufige Erlaubnis erteilt werden.
Beschreibung
Personen, die einen erlaubnisbedürftigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen möchten, kann die Ausübung des Gaststättengewerbes bis zur Erteilung der endgültigen Erlaubnis mit einer vorläufigen Erlaubnis gestattet werden.
Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis kann nur für die Übernahme bestehender Betriebe erteilt werden (nicht bei Neueinrichtungen oder Erweiterungen).
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der vorläufigen Gaststättenerlaubnis über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Fristen
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis wird im Regelfall auf eine Geltungsdauer von maximal drei Monaten befristet. Sie kann auf Antrag des Inhabers nachträglich gegebenenfalls auch wiederholt verlängert werden, sofern hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich die Erteilung der beantragten endgültigen Erlaubnis aus Gründen, die nicht vom Antragsteller zu vertreten sind, verzögert.
Kosten
Die Gebühren für die Vorerlaubnis betragen 60,00 Euro.
erforderliche Unterlagen
Über die notwendigen Unterlagen entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.
Rechtsgrundlage
- § 11 Gaststättengesetz (GastG),
- § 1 Abs. 1 Nr. 3 Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO).
Weitere Informationen
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Formulare
Ansprechpartner
Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel
Der Amtsdirektor
Schulberg 6
24358 Ascheffel
Tel:
+49 4356 9949-0
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
info[at]amt-huettener-berge.de
Web:
www.amt-huettener-berge.de
Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten der Amtsverwaltung
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Nebenstelle Owschlag (Bürgerbüro)
Montag von 15:30 bis 17:30 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 11:30 Uhr
Nebenstelle Borgstedt (Bürgerbüro)
Dienstag von 16:00 bis 18:00 Uhr
Mitarbeiter (Amt Hüttener Berge - Verwaltungsstelle Ascheffel)
FD III
Tel:
+49 4356 9949-313
|
Fax:
+49 4356 9949-7000
E-Mail:
brusberg[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
10
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
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