Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung
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Handwerk: Untersagung der Berufsausbildungsvorbereitung
Die Berufsausbildungsvorbereitung im Handwerk richtet sich an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Personen, deren Entwicklungsstand eine erfolgreiche Berufsausbildung noch nicht erwarten lässt.
Beschreibung
Die Handwerkskammer überwacht die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung.
Sie kann der Trägerin/dem Träger der Maßnahme die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung untersagen, wenn diese nicht
- nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen des betreffenden Personenkreises entspricht oder
- durch umfassende sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung begleitet wird.
Die Trägerin/der Träger ist verpflichtet, auf Verlangen die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen sowie die Besichtigung der Ausbildungsstätten zu gestatten.
Zuständigkeit
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Rechtsgrundlage
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Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
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+49 431 988-6161111
E-Mail:
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Web:
www.ea-sh.de
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Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel:
0049461 866-0
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Fax:
0049461 866-110
E-Mail:
info[at]hwk-flensburg.de