Photovoltaikanlage: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
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Photovoltaikanlage: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur
Wer als Betreiberin/Betreiber einer Photovoltaikanlage für die Stromerzeugung die Einspeisevergütung oder die Marktprämie beziehen möchte oder den erzeugten Strom direkt vermarkten will, muss die Anlage der Bundesnetzagentur melden.
Beschreibung
Wir der erzeugte Strom ausschließlich für den eigenen Gebrauch verwendet, zum Beispiel im eigenen Haushalt, muss die Photovoltaikanlage nicht gemeldet werden.
Zuständigkeit
An die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014)
Weitere Informationen
Die Bundesnetzagentur versendet an die Anlagenbetreiber nach Übernahme der Daten per Post eine schriftliche Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben und der Registrierungsnummer als Kennzeichnung für die Datenmeldung. Diese Registrierungsbestätigung kann dem Netzbetreiber als Nachweis über die erfolgte Meldung durch den Anlagenbetreiber vorgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 14-0
|
Fax:
+49 228 14-8872
E-Mail:
info[at]bnetza.de
Web:
www.bundesnetzagentur.de