Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
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Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
Die Ausstellung von Seefahrtbüchern und Musterungsverfahren entfällt seit dem 1. August 2013 auf Grund des in Kraft Tretens des neuen Seearbeitsgesetzes.
Beschreibung
Das Seemannsgesetz aus dem Jahre 1957 ist damit aufgehoben.
Die Feststellung der Seediensttauglichkeit ersetzt fortan die Musterung, die Dienstbescheinigung das Seefahrtbuch.
Vor dem 1. August 2013 ausgestellte Musterungsbescheide und Seefahrtbücher behalten ihre Gültigkeit.
Zuständigkeit
An die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr).
Fragen zu älteren Vorgängen sind an die jeweiligen Dienststellen der ehemaligen Seemannsämter zu richten (Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (Büsum und Husum), Städte Brunsbüttel, Eckernförde, Flensburg, Heiligenhafen, Kappeln, Kiel, Lübeck und Wyk/Föhr).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten
- der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) in Hamburg,
- des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS),
- dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg,
- der Berufsbildungsstelle Seeschiffahrt e.V. (BBS e.V.) in Bremen,
- der Zentralen Heuerstelle Hamburg (ZHH).
BMAS - SeeArbG schafft verbindliche Standards
BSH - Im Dienste für Schifffahrt und Meer
BBS e.V. - Berufsbildung in der Seeschifffahrt
BG Transport - Maritime Navigation
BMAS - SeeArbG creates binding standards
BSH - Serving shipping and the sea
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehr (BG Verkehr)
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg, Stadt
Tel:
+49 40 36137-225
E-Mail:
uwe.borstelmann[at]bg-verkehr.de
Web:
www.bg-verkehr.de