Tierarzneimittel
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Tierarzneimittel
Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe, Anwendung oder auch Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel.
Beschreibung
Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die bei solchen Tieren zur Anwendung kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (unter anderem Fleisch, Milch, Eier).
Das Landeslabor Schleswig-Holstein ist die zuständige Überwachungsbehörde des Tierarzneimittelverkehrs in Tierärztlichen Hausapotheken, bei Tierhaltern, Tierheilpraktikern, dem Einzelhandel außerhalb von Apotheken und bei Herstellern von Fütterungsarzneimitteln. Außerdem gehört die Überwachung des Heilmittelwerbegesetzes zu seinen Aufgaben, sofern es sich um Arzneimittel handelt, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind.
Zuständigkeit
An das Landeslabor Schleswig-Holstein.
Fristen
In einigen Fällen müssen Fristen beachtet werden. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Kosten
In manchen Fällen können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG),
- Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG).
Weitere Informationen
Entsprechende Formulare finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Tierarzneimittelüberwachung - Tierhalter - Formulare zur staatlichen HIT-Antibiotikadatenbank
Veterinary drug monitoring - Animal owners - Forms for the state HIT antibiotic database
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Tierarzneimittelüberwachung - Tierhalter - Informationen zur staatlichen HIT-Antibiotikadatenbank
Veterinary drug monitoring - Animal owners - Information on the state HIT antibiotic database
verwandte Vorgänge
- Amputationen bei Wirbeltieren: Kürzen der Schnabelspitze, Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern
- Fleischgewinnung / Schlachtung (Tiereinfuhr / Tierausfuhr): Amtstierärztliche Kontrolle
- Flurbereinigung, Bodenordnung: Förderung
- Großhandel: Einfuhr und Abgabe von immunologischen Tierarzneimitteln und In-vitro-Diagnostika nach § 11 des Tiergesundheitsgesetzes
- Pflanzenschutzmittel: Anwendung - Anzeige
Ansprechpartner
Landeslabor des Landes Schleswig-Holstein
Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel:
+49 4321 904-600
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Fax:
+49 4321 904-619
E-Mail:
info[at]lvua-sh.de