Waffen oder Munition einem EU-Ausländer überlassen: Anzeige
Landesportal Schleswig-Holstein
Waffen oder Munition einem EU-Ausländer überlassen: Anzeige
Wenn Sie im EU-Ausland ansässigen Personen Schusswaffen oder Munition überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Zuständigkeit
An das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden.
Fristen
Die Überlassung ist unverzüglich anzuzeigen. Wenn Sie Inhaber/in einer allgemeinen Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition sind (§ 31 Abs. 2 WaffG) ist eine Überlassung vorher bei der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Bundeskriminalamt (BKA)
65173 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Tel:
+49 611 55-0
|
Fax:
+49 611 55-12141
Web:
www.bka.de/
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-8650
|
Fax:
+49 431 988-6161111
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de