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Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen

Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen

Unternehmen, die Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen installieren oder warten, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen eine Zertifizierung.


Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Sie regelt, dass im Zusammenhang mit der europäischen Durchführungsverordnung Unternehmen, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, vornehmen, zertifiziert sein müssen.

Die zuständige Behörde zertifiziert die Unternehmen, wenn diese nachweisen können, dass sie über

  • ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
  • die erforderliche gerätetechnische Ausstattung

verfügen.

Kurztext

  • Unternehmen, die Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen vornehmen, müssen in Deutschland zertifiziert sein
  • Gilt für Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten
  • Zuständig: Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein

 

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.

 

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Unternehmenszertifizierung zusammen mit den Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen beim Landesamt für Umwelt ein.
  • Das Landesamt für Umwelt prüft innerhalb von 3 Monaten Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
  • Die Zertifizierung wird Ihnen nach abgeschlossener Überprüfung übermittelt und Sie können mit der Tätigkeit beginnen.

Voraussetzungen

  • Ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung)
  • Erforderliche gerätetechnische Ausstattung

Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Aufnahme der Tätigkeit.

 

  • Ausgefüllter Antrag auf Unternehmenszertifizierung
  • Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen

 

Das Antragsformular wird auf Anfrage durch das Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellt.

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)

Dezernat 79 – Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de

Tel.: 04347/704-290 oder -370

Fax: 04347/704-602

 

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt Dezernat 79 – Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-370   |   Fax: +49 4347 704-602
E-Mail: chemikalien[at]lfu.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html