Vorgesehen zum Löschen - Abfallentsorgung: Abfallbeförderung - Erlaubnis
Vorgesehen zum Löschen - Abfallentsorgung: Abfallbeförderung - Erlaubnis
Das Sammlen und Befördern gefährlicher Abfälle bedarf einer Erlaubnis.
- Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Fischereischein und Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht
- Hochwasserschutz: Förderung von Maßnahmen
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.