Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.
- Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
 - Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen
 - Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
 - Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
 - Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern
 
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein