Arzneimittelüberwachung
Arzneimittelüberwachung
Der Handel von und mit Arzneimitteln unterliegt der Überwachung durch das Land.
- Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
- Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
- Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis
- Verbrauchserfassung (Wärme, Wasser): Sachverständige Stelle - Eignungsbestätigung
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.