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Chemikalien: Inverkehrbringen bestimmter Stoffe - Erlaubnis und Anzeige


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Chemikalien: Inverkehrbringen bestimmter Stoffe - Erlaubnis und Anzeige

Wer Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringen möchte, die mit "giftig" oder "sehr giftig" zu kennzeichnen sind, benötigt eine Erlaubnis.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.