Chemikalien: Inverkehrbringen bestimmter Stoffe - Erlaubnis und Anzeige
Chemikalien: Inverkehrbringen bestimmter Stoffe - Erlaubnis und Anzeige
Wer Stoffe oder Zubereitungen in den Verkehr bringen möchte, die mit "giftig" oder "sehr giftig" zu kennzeichnen sind, benötigt eine Erlaubnis.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.