Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
- Abfallentsorgung: Abfallbeförderung - Erlaubnis
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen (Straßenverkauf) auf öffentlichen Flächen beantragen
- Waffenhandel: Stellvertretererlaubnis
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.