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Die Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen

Wenn Sie als Sachverständige oder Sachverständiger für Langzeitlager nach der Deponieverordnung tätig werden wollen, müssen Sie sich von der zuständigen Behörde dazu bestimmen lassen.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.