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Die Bestimmung zur Untersuchungsstelle für Altholz in der Abfallwirtschaft beantragen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Bestimmung zur Untersuchungsstelle für Altholz in der Abfallwirtschaft beantragen

Wenn Sie als Stelle für die Prüfung und Untersuchung von Altholzchargen, die werkstofflich verwertet werden sollen, im Rahmen der Fremdüberwachung der Betreiber von Altholzbehandlungsanlagen in der Abfallwirtschaft tätig werden, müssen Sie zuvor dazu bekannt gegeben worden sein.


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.