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Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang

Die Entgelte für den Netzzugang ergeben sich aus den von der Regulierungsbehörde kalenderjährlich festgesetzten Erlösobergrenzen.


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