Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, benötigen eine Anerkennung.
Überwachungs-, Prüf- oder Zertifizierungsstellen, die die Sicherheit von Geräten, Maschinen und Anlagen überprüfen und zertifizieren, müssen von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) anerkannt werden.
Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMAS).
Keine
Die Zulassung ist gebührenpflichtig. Auskunft hierüber erteilt die ZLS.
Informationen zu erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie auf den Internetseiten der ZLS.
Die ZLS überwacht auch die Einhaltung der Anforderungen an eine zugelassene Stelle.
- An Unterrichtung über rechtliche und fachliche Grundlagen für die Ausübung des Bewachungsgewerbes teilnehmen
- Entsorgung von Verkaufsverpackungen: Duales System
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern  Erlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Deliusstraße 10
							24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
 
			
		
	 
									 
									 Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)
																									Geräte- und Produktsicherheit: Anerkennung von Überwachungsstellen (Antragsassistent)