Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
Allgemeine Ermächtigung als Übersetzer oder Übersetzerin beantragen
Wer als Dolmetscher/in offiziell ermächtigt werden möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern
- Lebensmittel (Marktüberwachung)
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein