Straßennamensgebung
Straßennamensgebung
Über den Namen einer Straße entscheidet der Rat der Stadt entweder aufgrund einer eigenen Idee, auf Wunsch eines Bürgers oder auf Vorschlag der Verwaltung. Die Straßen sind in der Regel durch blaue Namensschilder mit weißer Beschriftung gekennzeichnet.
- Aufstellung von Verkehrszeichen anregen
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
- Kfz: Befreiung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht
- LKW-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen, sowie an Samstagen in der Hauptferienzeit: Ausnahmegenehmigung
- Verkehrsrechtliche Anordnungen
Ansprechpartner
Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de
Herr Mathias Krebs
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III - Bau- und Liegenschaftsamt
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung
Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-325
+49 4356 9949-7000
krebs[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau 1. OG
|
Zimmer:
07
Quelle der Inhalte: Stadt Wedel