Gewerbe ummelden
Gewerbe ummelden
Wenn Sie den Sitz Ihres Betriebes an einen neuen Standort innerhalb des Zuständigkeitsbezirks Ihrer Gemeinde verlegen wollen, Ihr Name als Gewerbetreiber sich geändert hat oder Sie künftig zusätzliche Waren oder Leistungen anbieten wollen, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Wenn Sie den Betriebssitz Ihres Unternehmens innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher zuständigen Gemeinde verlegen möchten, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Gleiches gilt, wenn Sie den Standort Ihres Betriebssitzes oder den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle wechseln.
Sollten Sie Ihre Gewerbetätigkeit ändern, müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie in Ihrem Geschäft künftig Waren oder Leistungen ausschließlich oder zusätzlich anbieten, die bezogen auf Ihr angemeldetes Gewerbe nicht geschäftsüblich sind.
Darüber hinaus müssen Sie eine Gewerbeummeldung vornehmen, wenn sich Ihr Name als Gewerbetreibender ändert.
Die Ummeldung muss von folgenden Personen oder ihren bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern vorgenommen werden:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, dies betrifft zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern: dies betrifft zum Beispiel offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Wenn Sie Ihren Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie das Gewerbe am neuen Standort anmelden. Ihr alter Standort wird dabei automatisch abgemeldet. Hierbei handelt es sich nicht um eine Ummeldung.
Kurztext
- Gewerbeummeldung erforderlich bei:
- Verlegung des Betriebssitzes oder des Sitzes einer Niederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde
- Änderung oder Erweiterung der angebotenen Waren oder Leistungen
- Namensänderung der oder des Gewerbetreibenden
- Ummeldung ist vorzunehmen von folgenden Personen oder deren Vertreterinnen oder Vertretern:
- bei Einzelgewerben: von der oder dem Gewerbetreibenden selbst
- bei juristischen Personen: von den gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern, betrifft zum Beispiel GmbH, AG
- bei Personengesellschaften: von allen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern, betrifft zum Beispiel OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG
- wenn Betriebssitz in andere Gemeinde verlegt wird, muss das Gewerbe nur am neuen Standort angemeldet werden; Abmeldung am alten Standort erfolgt automatisch
Die zuständige Stelle richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Einer der folgenden Punkte trifft auf Sie zu:
- Sie verlegen den Betriebssitz, eine Niederlassung oder eine unselbstständige Zweigstelle innerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer Gemeinde
- Sie ändern oder erweitern die angebotenen Waren und Leistungen Der Name der oder des Gewerbetreibenden ändert sich.
Bearbeitungsdauer
Sind alle Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie Ihre Empfangsbescheinigung
- bei persönlicher Vorsprache: sofort
- bei schriftlicher Ummeldung oder Online-Ummeldung: innerhalb von 3 Tagen
- Ausgefülltes Formular Gewerbe-Ummeldung (GewA 2)
- Nachweis der Identität, zum Beispiel
- Kopie Personalausweis
- Kopie Reisepass
- Meldebescheinigung
- Kopie des Handelsregisterauszugs, wenn Ihre Firma im Handelsregister eingetragen ist
- bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Pflanzengesundheitszeugnisse für den Export von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in Länder außerhalb der EU beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Mühlenstraße 8
24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de
Frau Ines Brand
Mitarbeiter Amt Hüttener Berge
FD III
Kontakt herunterladen
+49 4356 9949-326
brand[at]amt-huettener-berge.de
Etage:
Neubau 1. OG
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Zimmer:
04
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0Fax: +49 431 530550-99E-Mail: info[at]ea-sh.deWeb: www.ea-sh.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein