Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.


Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die die Arbeit des Tötens und Betäubens durchführen.

Kurztext

Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben möchte, benötigt vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis der zuständigen Stelle.

 

An die Veterinärämter (Amtstierärzte) der Kreise oder kreisfreien Städte.

Liste der Veterinärämter in Schleswig-Holstein

 

Die Erlaubnis erhalten Sie von der zuständigen Stelle,

  • nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eingereicht haben,
  • die zuständige Stelle die Unterlagen geprüft hat und
  • die Voraussetzungen geprüft wurden.

Voraussetzungen

gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zur Schädlingsbekämpfung

Welche Fristen muss ich beachten?

Aufnahme der Tätigkeit: nach Erlaubniserteilung

 

Verfahrenskosten

 

  • Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen
  • Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.

 

§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)

§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)

Rechtsbehelf

Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides

 

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Dr. Verena SchmidtIcon Vcard

Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen

Tel: +49 4331 202-313   |   Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 118  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Wenke SteinfeldtIcon Vcard

Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen

Tel: +49 4331 202-1034   |   Fax: +49 4331 202-568
E-Mail: veterinaeramt[at]kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 121