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Veranstaltungen, die am oder im Wasser (Hafengebiet) stattfinden, müssen vorab durch das Hafenamt genehmigt werden.

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

 

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

 

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

 

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

 

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

HafVO

 

Anträge können formlos gestellt werden.

 


Ansprechpartner

Der Amtsdirektor
Mühlenstraße 8 24361 Groß Wittensee
Tel: +49 4356 9949-0Fax: +49 4356 9949-7000E-Mail: info[at]amt-huettener-berge.deWeb: www.amt-huettener-berge.de

Herr Andreas Hoffmann

Mitarbeiter Amt Hüttener Berge

Fachdienstleiter
FD III - Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung
Amtsdirektor - Leitung

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+49 4356 9949-310
+49 4356 9949-7000
hoffmann[at]amt-huettener-berge.de
Etage: Neubau 1. OG   |   Zimmer: 11


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein