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Grillplatz

Der entspannte Weg zum Grillen … nutzen Sie einfach unsere Online-Reservierung für einen unvergesslichen Tag.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bewusst abgegebene falsche Angaben innerhalb der Online-Reservierung von uns verfolgt und entsprechend geahndet werden.

Sollten zusätzlich Einrichtungen aufgestellt werden (z.B. Zelt), ist dieses direkt vom Bürgermeister der Gemeinde genehmigen zu lassen. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall eine E-Mail.

Unabhängig von der E-Mail ist die Buchung vom Grillplatz online über unser Buchungsportal vorzunehmen.

Der Grillplatz kann öffentlich genutzt werden.
Die Nutzung ist mindestens 5 Tage vorher über die Website der Gemeinde (www.gemeinde-borgstedt.de/grillplatz  oder per E-Mail unter  info[at]gemeinde-borgstedt.de  anzumelden.
Folgende Angaben müssen enthalten sein: Vorname , Name , Wohnort , Straße, Datum / Uhrzeit von / bis . Art der Veranstaltung und die Personenzahl.
Die Freigabe erhalten Sie per E-Mail. Nicht angemeldete Gruppen können des Platzes verwiesen werden.

In der Zeit von Oktober bis März ist der Grillplatz außer Betrieb.

  • Im Bereich der Freizeitanlage sind nur 8 Parkplätze vorhanden.
  • Die Nutzungszeit ist von 10.00 Uhr bis max. 22.00 Uhr.  Es ist sicherzustellen, dass von der Veranstaltung keine Lärmbelästigung ausgeht.
  • Die Nutzung von mobilen Lausprechern und Abspielgeräten ist ab 20.00 Uhr untersagt
  • Eine Liste der Reservierungen ist im Bekanntmachungskasten am Grillplatz ausgehängt. Nutzung nur nach Anmeldung
  • Ein Ordnungsbeauftragter ist mit der Überwachung der gesamten Freizeitanlage beauftragt. Er ist mit einem Dienstausweis ausgestattet und allen Besuchern auf der Anlage weisungsbefugt.
  • Die öffentliche Toilette am Badestrand ist in den Monaten Mai bis Oktober von 08.00 bis 22.00 Uhr geöffnet. Danach wird sie automatisch verriegelt.
  • Die auf den Plätzen vorhandenen Müllbehälter können mit genutzt werden. Wenn die Kapazitäten nicht ausreichen, ist der Müll vom Nutzer wieder mitzunehmen.
  • Nach der Nutzung ist der Grillplatz gesäubert und aufgeräumt zu hinterlassen.
  • Campen, Lagerfeuer und die Nutzung mobiler Grills sind verboten.
  • Der Bereich Freizeitanlage ist eine „Verkehrsberuhigte Zone“ (8 km/h)
  • Das Befahren der Grünflächen ist verboten.