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erlassen am: 04.12.2025 | i.d.F.v.: 09.12.2025 | gültig ab: 04.12.2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Borgstedt vom 04.12.2025 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplans einschl. der Nachträge
erhöht um vermindert um gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
1. im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge ​- 57.500,00 EUR 4.409.300,00 EUR 4.351.800,00 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen 28.600,00 EUR ​- 5.031.500,00 EUR 5.060.100,00 EUR
der Jahresfehlbetrag 86.100,00 EUR ​- 622.200,00 EUR 708.300,00 EUR
der Jahresüberschuss ​- ​- ​- ​-
2. im Finanzplan
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ​- 57.500,00 EUR 4.178.900,00 EUR 4.121.400,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwlatungstätigkeit ​- ​- 70.000,00 EUR 70.000,00 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ​- 363.200,00 EUR 3.459.300,00 EUR 3.096.100,00 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 447.600,00 EUR ​- 1.227.200,00 EUR 1.604.800,00 EUR

§ 2

- unverändert -


§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -


Borgstedt, 09.12.2025

Wilfried Roggenbuck

Bürgermeister


Anlagen

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