Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.
- Anerkennung und Bekanntgabe als Sachverständige oder Sach-verständiger nach Bundesbodenschutzgesetz
- Chemikalien-Ozonschichtverordnung: Sachkundenachweis/Fortbildungsveranstaltungen
- Dichtheitsprüfung
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein