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Zahlungsaufschub für Importzölle beantragen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Zahlungsaufschub für Importzölle beantragen

Bei der Einfuhr von Waren nach Deutschland werden stets die geltenden Zölle und Einfuhrumsatzsteuern fällig, die in der Regel direkt bei der Einfuhr gezahlt werden müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Importeur oder Spedition einen Zahlungsaufschub beantragen.


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